Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemein
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind ausschließliche Grundlage des Werkvertrages mit MALUS WOLF und werden vom Kunden bei Auftragserteilung mit seiner Unterschrift anerkannt. Insbesondere bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingen von MALUS WOLF zur Kenntnis genommen hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.
§ 2 Urheber- und Nutzungsrecht
1. Bei den Entwürfen und den gefertigten Kostümen handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke von MALUS WOLF. Nutzung, Veränderung und Nachahmung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MALUS WOLF zulässig. Sämtliche Urheberrechte liegen bei MALUS WOLF.
2. Der Kunde verpflichtet sich zur ausdrücklichen Urheberbenennung von MALUS WOLF bei jeder Form der Weitergabe und Weiterleitung bzw. bildlicher Darstellung von Werken von MALUS WOLF. Demnach ist von MALUS WOLF eine schriftliche Genehmigung mit expliziter Nennung des betreffendes Werkes einzuholen.
3. MALUS WOLF überträgt dem Kunden die uneingeschränkten Nutzungsrechte an den gefertigten Kostümen für den von dem Kunden vorgegebenen Verwendungszweck. Bei darüber hinaus gehender Nutzung des Vertragsgegenstandes verpflichtet sich der Kunde zur zusätzlichen Vergütung der daraus entstehenden Ansprüche. Für andere Zwecke darf die Verwendung nur erfolgen, wenn MALUS WOLF die Zustimmung erteilt hat und eine Provisionsvereinbarung geschlossen worden ist.
4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Bilder und Fotos der im Auftrag des Kunden hergestellten Kostüme und sonstigen Werke, durch MALUS WOLF für eigene Firmenzwecke wie Eigenwerbung und Referenzlisten genutzt werden.
5. Eventuelle Nachproduktionen der Kostüme auf Wunsch des Auftraggebers oder externer Dritter werden vom Kunden an MALUS WOLF unverzüglich weitergeleitet und bedürfen im Falle einer Produktion durch Dritte einer schriftlichen Zustimmung von MALUS WOLF. Für diese Zustimmung wird ein gesondertes Honorar vereinbart.
6. Designs und Entwürfe können mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit der jeweiligen Vergütung käuflich erworben werden. Hierbei bleibt der Punkt 4 aus dem Paragraphen 2 der allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt und hält seine Wirksamkeit bei.
§ 3 Produktionsvereinbarung
1. Die Produktion erfolgt zu den Bedingungen und Absprachen, die im Werkvertrag festgelegt sind.
2. Bei Prototypen, Mustern und Probeteilen wird der Mehraufwand berechnet, sofern sie nicht in die beauftragte Produktion eingebracht werden können. Sollte der Prototyp bei der Abnahme auf Wunsch des Kunden in Form, Material oder Farbgebung von dem erstellten Angebot und der bis dahin getroffenen Vereinbarung abweichen, so sind diese Änderungen kostenpflichtig.
3. Alle vereinbarten Elemente sind im Angebotspreis enthalten. Werden nachträglich Elemente hinzugefügt, ändert sich der Preis entsprechend. Eingereichte Materialmuster sind kurzfristig für die Produktion bindend. Sie können im Bedarfsfall einseitig durch MALUS WOLF ersetzt werden.
4. Stellt sich ein Auftrag als Eilproduktion dar, so wird dieser bei Auftragsannahme definiert. Aufschläge für Kurierkosten und Materialpreise, sowie alle weiteren auf Grund der eiligen Terminierung entstehenden Kosten werden gesondert berechnet. Können aus zeitlichen Gründen (Termine) Entwürfe und Materialien nicht mehr mit dem Kunden abgestimmt werden, ist die Produktion nicht abänderbar. Dies gilt nicht, wenn Terminierung durch MALUS WOLF zu vertreten ist.
§ 4 Folgeproduktionsvereinbarung
1. Veränderungen, Ausbesserungsarbeiten und Reparaturen an den Kostümen dürfen ausschließlich durch MALUS WOLF oder durch einen von MALUS WOLF beauftragten Dritten vorgenommen werden. Der Auftraggeber sowie die von ihm eingesetzten Mitarbeiter werden hiermit ausdrücklich zu notwendigen Ausbesserungsarbeiten und Reparaturen an den Kostümen autorisiert.
2. Nachbestellungen sind grundsätzlich möglich, hängen aber von den aktuellen Lagerbeständen sowie Produktionen der Lieferanten ab und werden ggf. neu kalkuliert. Eine detailgenaue Nachbestellung kann nur im unmittelbaren zeitlichen Anschluss als Folgeproduktion oder nach Vorlage des Prototypen/Original garantiert werden.
§ 5 Lieferbedingungen
1. Die Durchführung des erteilten Auftrages setzt eine schriftliche, vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung an MALUS WOLF voraus. Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Kunden kommt ein Werkvertrag zustande.
2. Mit Abschluss des Werkvertrages werden eine Anzahlung von mindestens der Hälfte des vertraglich vereinbarten Werklohnes bzw. mindestens der Gesamtbetrag der im Angebot vereinbarten Materialkosten zur Zahlung fällig. Erst nach Eingang der Anzahlung wird mit der Fertigung begonnen werden.
3. Der Restbetrag wird bei Lieferung per Barscheck oder Überweisung fällig. Alle Kosten und Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung und Versand ab Dresden trägt der Kunde. Sämtliche Auftragsarbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MALUS WOLF.
4. Eine Stornierung des zustande gekommenen Vertrages nach Beginn der Fertigung ist nicht möglich. In Ausnahmefällen kann MALUS WOLF einer Stornierung gegen Kostenersatz durch den Kunden zustimmen. Der Kostenersatz wird sofort zur Zahlung fällig.
5. Werden Entwürfe angefertigt, sind diese als Arbeitsskizzen zu verstehen. Es wird keine Garantie für die detailgenaue Umsetzung der Entwürfe übernommen, so dass Abweichungen von den Entwürfen aus Kostengründen möglich sind. Allerdings wird eine weitestgehende Übereinstimmung gewährleistet. Entwürfe sind als Hilfestellung für den Auftraggeber gedacht und werden nur bei Nichtzustandekommen des Auftrags mit 80,00 Euro Netto pro Entwurf berechnet. Dieser Betrag wird bei Auftragserteilung des besprochenen Auftrages verrechnet.
6. Sind die anzufertigenden Outfits/Kostüme keine Maßanfertigungen, werden sie in den anzugebenden Konfektionsgrößen erstellt. In diesem Fall wird keine Garantie für individuelle Passform gegeben. Maßanfertigungen bedingen mindestens einer Anprobe. Der Mehraufwand wird getrennt berechnet. Spätestens bei Bestätigung der abgegebenen Entwürfe werden die Angaben zu den Konfektionsgrößen und die genaue Bestellmenge benötigt. Änderungen von Geschlecht und/oder Konfektionsgröße sind nach Auftragserteilung nur noch gegen Aufpreis möglich.
7. Folgende Leistungen können nur nach Absprache und deren schriftlicher Ergänzung zum Werkvertrag mit gültigen Unterschriften der beiden Vertragspartner additiv in Anspruch genommen werden: Schuhe, Strümpfe, Unterwäsche, Accessoires, Strumpfhosen, Make-Up und Kopfbedeckungen.
Wird diesbezüglich keine Absprache getroffen, sind sie durch den Kunden zu stellen. Andere als die im Auftrag aufgeführten Leistungen bedürfen der Nachkalkulation oder werden nach Zeit und Aufwand berechnet.
8. Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistung in Annahmeverzug oder verletzt er seine sonstigen Mitwirkungspflichten ist MALUS WOLF berechtigt, den entstandenen Schaden zu verlangen.
9. Reklamationen oder Mängel sind sofort, spätestens jedoch nach 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber MALUS WOLF zu erklären. Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge liefert MALUS WOLF nach eigener Wahl innerhalb angemessener Frist Ersatz oder bessert nach. Reklamationen zu einem späteren Zeitpunkt können nicht mehr berücksichtigt werden. Reduzierte Ware ist gänzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Hierbei werden von MALUS WOLF Bilder gefordert, welche als Beweis zur jeweiligen Schadensanzeige dienlich sind.
11. Nach begonnener Bearbeitung des Auftrags ist jede Änderung zum Entwurfskonzept ausgeschlossen. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass der Verkäufer eine mustergetreue Lieferung schriftlich erklärt hat.
12. Schadensersatzansprüche wegen Mängel sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde und nicht auf dem Fehlen einer durch MALUS WOLF zugesicherten Eigenschaft beruht.
§ 6 Haftungsausschluss
1. MALUS WOLF haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für nicht durch MALUS WOLF zu verantwortende Lieferverzögerungen.
2. Die Haftung MALUS WOLF ist auf den jeweils betroffenen Warenwert beschränkt.
3. Höhere Gewalt und andere durch MALUS WOLF nicht zu verhindernden Betriebsstörungen entbinden Auftragnehmer von der Einhaltung jeglicher Terminierung. Eine Haftung oder Reklamation kann hierdurch nicht abgeleitet werden.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
§ 8 Sonstige Regelungen
1. Neben den hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MALUS WOLF gelten die jeweils gültigen Einheitsbedingungen der deutschen Bekleidungsindustrie sofern sie nicht dem Vorgenannten widersprechen.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dresden.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Dem Kunden ist bekannt, dass die Verwendung der im Werkvertrag enthaltenen Daten über den Kunden für Buchhaltungszwecke gespeichert und verarbeitet werden. Die Weitergabe von Kundendaten an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich.